Wohngeld & Co.

Wohngeld & Co.

Als kommunales Wohnungsunternehmen ist es unsere Aufgabe, Wohnraum für alle Braunschweigerinnen und Braunschweiger zu schaffen. Im besonderen Maße gehört dazu auch bezahlbarer Wohnraum. Daher bieten wir in unseren Neubau-Projekten aber auch in unseren Bestandswohnungen öffentlich geförderten Wohnraum an. Darüber hinaus beraten wir auch bezüglich Sozial-, Versicherungs- oder Transferleistungen, denn eine Wohnung bei der Nibelungen ist mehr, als nur ein Dach über dem Kopf zu haben. Wohnen heißt für uns, dass wir unseren Mieterinnen und Mietern ein Zuhause geben, in dem sie sich wohlfühlen und in das sie gerne heimkommen.

Hier finden Sie erste Informationen rund um Sozial- und Transferleistungen.

Bildungs- und Teilhabepaket (BUT)

Können wir uns das zurzeit leisten? Wie kommen wir in diesem Monat über die Runden? Diese Sorgen gibt es in vielen Familien mit geringem Einkommen. Ein staatlicher Zuschuss kann die Planung erleichtern. Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht Kindern und Jugendlichen, dabei zu sein bei Sport, Bildung und Kultur. Es fördert neue Erfahrungen und das Mitmachen. Hier geben wir Ihnen eine Übersicht, welche Förderung beantragt werden kann. Den Antrag müssen Sie jeweils dort stellen, wo Sie bereits Leistungen erhalten.

Hier geht’s zum Antragsformular: Download

Wer kann davon profitieren?

Die Zuschüsse stehen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu, wenn folgendes gewährt wird:

  • Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld)
  • Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
  • Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Es sind Ausnahmen möglich. Auch wenn keine SGB II-Leistungen bezogen werden, ist es möglich, BUT-Leistungen zu beziehen. Bitte erkundigen Sie sich im Neukundenbereich Jobcenter.

Schulbeförderung

Liegt die nächstgelegene Schule mehr als zwei Kilometer von der Wohnung entfernt, wird der Schulweg bei Bedarf bezuschusst – falls die Fahrkarte nicht bereits von einer anderen Stelle bezahlt wird. In Braunschweig erhalten Schülerinnen und Schüler, die auch Leistungsempfängerinnen oder Leistungsempfänger nach SGB II sind, bei der Braunschweiger Verkehrs-GmbH gegen Vorlage des Leistungsbescheides das „Mobilticket Plus“ (25 Euro pro Monat**) oder das „Mobilticket Schüler“ (15 Euro pro Monat**). Damit sind sie berechtigt, jederzeit die öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten Stadtgebiet zu nutzen. Voraussetzung dafür ist, einen Nachweis über die Fahrtkosten zur Schule einzureichen, zum Beispiel durch eine Fahrkarte.

**Stand Dezember 2023

Persönlicher Schulbedarf

Notwendiges Unterrichtsmaterial wird pauschal bezuschusst, etwa eine Schultasche, Taschenrechner, Zirkel oder Stifte. Unterstützt wird mit 116 Euro zum Schuljahresbeginn sowie mit 58 Euro am Beginn des zweiten Halbjahres. Für alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 9 ist ein Nachweis über den Schulbesuch einzureichen. Allen anderen Berechtigten wird die Leistung automatisch überwiesen.

Lernförderung

Ist die Versetzung Ihres Kindes in die nächste Klasse gefährdet, können Sie Lernförderung beantragen, etwa Nachhilfestunden. Voraussetzung dafür ist eine Bestätigung der Schule, dass das Kind die Lernförderung braucht. Für diese Empfehlung gibt es ein eigenes Formular.

Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen

Bietet die Kita oder Schule ein gemeinsames Mittagessen an, werden die Kosten vollständig übernommen. Um die Summe zu erhalten, müssen Sie einen Nachweis über die Anmeldung zum Mittagessen sowie über die voraussichtlichen Kosten einreichen.

Ausflüge & Fahrten

Für Kinder in Kitas und Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren werden die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten übernommen. Der Betrag wird direkt an die Kita, Schule oder Lehrkraft überwiesen. Vor dem Ausflug muss ein Nachweis der entstehenden Kosten eingereicht werden.

Beiträge für Kurse, Vereine & Freizeiten

Ob Fußball, Gitarrenunterricht oder Feriencamp: Ihr Kind kann bis zu 15 Euro monatlich für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, für Musikkurse oder für Freizeiten erhalten. Diese Förderung gilt für Kinder unter 18 Jahren. Eingereicht werden muss ein Nachweis des Vereinsbetrags, der Gebühr des Kurses oder des Freizeitangebots.

Für Fragen wenden Sie sich gern an:

Für Empfänger von Bürgergeld:
Jobcenter Braunschweig
Telefon 0531-80 17 70

Für Empfänger der anderen Leistungen bei der Stadt:
Buchstaben A-F, L, N, O
Telefon 0531-470-50 64

Buchstaben G-K, T-Z
Telefon 0531-470-80 23

Buchstaben M, P-S
Telefon 0531-470-50 46

E-Mail: but@braunschweig.de

Wohnberechtigungsschein

Für einige unserer Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein der Stadt Braunschweig. Ob Sie berechtigt sind, erklären wir Ihnen hier. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Dokument, von den Voraussetzungen über den Antrag bis zur Ausstellung.

Wer ist berechtigt?

Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie, wenn Ihr Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt. Einen Überblick über die Einkommensgrenzen und wichtige Tipps zum WBS finden Sie auch im PDF zum Download. Ausländische Wohnungssuchende benötigen eine positive Bleibeperspektive von mindestens einem Jahr.

 Infos Wohnberechtigungsschein 

Wieviel darf ich verdienen?

Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten, hängt im Wesentlichen von dem Einkommen ab, das Ihrem Haushalt zur Verfügung steht. Einen Überblick über die Einkommensgrenzen und wichtige Tipps zum WBS finden Sie auch auf im PDF zum Download. Außerdem wird Ihr Vermögen berücksichtigt. Dieses darf für die antragstellende Person bis zu 60.000 Euro und für jede weitere Person des Haushalts bis zu 30.000 Euro betragen.

Infos Wohnberechtigungsschein 

Wie groß kann die Wohnung sein?

Die Wohnungsgröße hängt von der Zahl der Personen ab.

Generell gilt:
1 Person: bis zu 50 m2
2 Personen: bis zu 60 m2
3 Personen: bis zu 75 m2
Jede weitere Person: bis zu 10 m² zusätzlich

Wie erhalte ich den Wohnberechtigungsschein?

Den Antrag für einen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei der Zentralen Stelle für Wohnraumhilfe der Stadt Braunschweig. Den Antrag können Sie ab holen, sich schicken lassen oder von der Webseite der Stadt Braunschweig herunterladen. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen wie Einkommensnachweise hinzu. Zusätzlich zum Antrag muss jede weitere Person, die zu Ihrem Haushalt gehört, eine Einkommenserklärung abgeben. Die Stadt Braunschweig wird Ihren Antrag überprüfen und Ihnen mitteilen, ob Sie den Wohnberechtigungsschein erhalten werden.

Infos und Tipps rund um den Wohnberechtigungsschein finden Sie auch im PDF.

Infos Wohnberechtigungsschein

Ab wann brauche ich den Wohnberechtigungsschein?

Den Wohnberechtigungsschein benötigen Sie vor Unterzeichnung des Mietvertrags. Bitte beantragen Sie ihn daher, sobald eine
konkrete Wohnung für Sie feststeht.

Für Fragen wenden Sie sich gern an:

Stadt Braunschweig - Fachbereich Soziales und Gesundheit

Wohngeld Plus

Vielleicht kennen Sie die Situation: Man geht regelmäßig zur Arbeit, aber das Einkommen reicht trotzdem nicht aus, um den Lebensunterhalt komplett allein zu schultern. Das Wohngeld sorgt in solchen Situationen bereits seit vielen Jahren für Entlastung. Es unterstützt Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen.

Hier finden Sie auch einen kurzen Erklärfilm rund um das Wohngeld Plus.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Stadt Braunschweig.

Wer ist berechtigt?

Wer bezugsberechtigt ist, das wurde ab dem Jahr 2023 neu geregelt. Deshalb das Plus. Das Wohngeld selbst wurde erhöht – und deutlich mehr Haushalte haben Anspruch auf den Zuschuss. Die Einkommensgrenzen wurden nach oben gesetzt. Vermögensgrenzen wurden beibehalten (60.000 Euro für Antragstellerin/Antragsteller, 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied). Neu ist außerdem, dass die Heizkosten dauerhaft bezuschusst werden. 

Es lohnt sich deshalb zu prüfen, ob Sie Wohngeld Plus beantragen können. Das hängt ab vom Gesamteinkommen und dem Vermögen der Antragsstellerin/des Antragstellers mit seinen Haushaltsmitgliedern. Wichtig zu wissen: Der monatliche Zuschuss muss nicht zurückgezahlt oder versteuert werden! Bezugsberechtigt sind oft auch Seniorinnen und Senioren. Bezieher von Transferleistungen haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld.

Eine erste Orientierung, ob Sie Wohngeld beantragen können, bietet der Wohngeld-Plus-Rechner.

Wer kann Wohngeld beantragen?

  • Familien
  • Alleinerziehende
  • Geringverdienerinnen/Geringverdiener und Mindestlohnempfängerinnen/Mindestlohnempfänger
  • Kurzarbeitergeldempfängerinnen/Kurzarbeitergeldempfänger
  • Rentnerinnen/Rentner, die keine Grundsicherung erhalten
  • Bürgergeldaufstocker (eine Chance, um aus dem Leistungsbezug zu fallen. Das Jobcenter muss beraten)
  • ALG1-Empfängerinnen/ALG1-Empfänger
  • Studierende und Schülerinnen/Schüler, die kein BAföG und BAB erhalten
  • Menschen mit Schwerbehinderung und Pflegegrad

Wie erhalte ich Wohngeld?

Das Wohngeld Plus wird individuell berechnet. Die Höhe hängt ab von den zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern, vom Gesamteinkommen und der Höhe der zu zahlenden Miete. Antragsformulare liegen bereit in der Wohngeldstelle (Naumburgstraße 25), in der Bürgerberatung (Steinweg 19) und bei den Bezirksgeschäftsstellen. Sie können den Antrag auch online über das Serviceportal der Stadt Braunschweig einreichen.

Das Wohngeld kann auch erst mal formlos beantragt werden, wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig sind. Sämtliche Unterlagen samt Antrag müssen dann zeitnah bei der Wohngeldstelle eingereicht werden. Damit gilt der Antrag rückwirkend mit dem Monat der formlosen Beantragung.

Für Ihren Antrag benötigt die Stadt Braunschweig folgende Unterlagen, die auf Sie zutreffen:

  • Mietvertrag/Untermietvertrag
  • Mietänderungsschreiben/Mietbescheinigung
  • Zinsbescheinigung für Kaution für alle Mietvertragspartner
  • Aktuelle Verdienstabrechnung (auch Minijob)
  • Rentenbescheide/Änderungsmitteilung
  • Arbeitslosengeldbescheid
  • Krankengeldbescheid
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • Regelmäßige Zahlungen von Privatpersonen
  • BAföG- und BAB-Bescheid
  • Kindergeld- und Elterngeldnachweis (Kindergeld zählt nicht als Einkommen für die Berechnung. Das Elterngeld ist bei der Berücksichtigung gedeckelt. Beides muss dennoch nachgewiesen werden)
  • Kopie des letzten Steuerbescheides, insbesondere für Selbständige
  • Zinseinnahmen aus Sparbuch und anderen Kapitalvermögen, insbesondere Nachweis über Kapitalertragssteuer
  • Nachweis über freiwillige/private Krankenversicherung
  • Bescheid über Pflegegeld
  • Schwerbehindertenausweis

Für Fragen wenden Sie sich gern an:

Stadt Braunschweig

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